Seit fast 100 Jahren sind wir der ehrliche und verlässliche Partner in Sachen Haustechnik im Raum Erlangen. Dabei ist die Kundenzufriedenheit unser Antrieb.
Was Hausbesitzer zum neuen Gesetz wissen müssen, erklärt Jürgen Pillipp, Geschäftsführer der Pillipp Haustechnik GmbH. „Gerne beraten wir auch individuell in unserer Sprechstunde Energiewende.“
Inhaltsverzeichnis:
Neues Gebäudeenergiegesetz gilt ab 1. Januar 2024
Heizungstausch im Bestand: Verwendung von fossilen Energieträgern bleibt nach Beratung durch Fachbetrieb eingeschränkt möglich
Zahlreiche Heizungsarten sind zukünftig noch erlaubt
Heizungen können weiter betrieben oder repariert werden
Pillipp Haustechnik bietet Sprechstunde Energiewende: „Wir beantragen auch Fördermittel“
Die Bundesregierung möchte das Heizen klimafreundlich gestalten. In der Öffentlichkeit wird derzeit viel über das neue Gesetz gesprochen, welches jetzt nach einigen Änderungen verabschiedet wurde. „Wir bei Pillipp Haustechnik erleben, dass Hauseigentümer verunsichert sind“, sagt Jürgen Pillipp, Heizungsbaumeister und Energieberater (HWK). „Deshalb erklären wir gerne die wichtigsten Eckpunkte des Gebäudeenergiegesetzes.“
Denn das Gebäudeenergiegesetzt (GEG) in seiner jetzigen Form bedeute eben nicht das Aus funktionierender Öl- und Gasheizungen. „Funktionierende Heizungen dürfen weiterbetrieben und auch repariert werden“, sagt er. Aber er versteht die Verunsicherung sehr gut: Denn bislang heizt noch fast die Hälfte aller Deutschen mit Gas und rund ein Viertel mit Öl. „Die Wärmepumpe allerdings ist bei neu installierten Heizungen klar die beliebteste Technologie und sie funktioniert auch im Altbau oder in Bestandsgebäuden.“
Selbst bei extrem niedrigen Temperaturen seien Wärmepumpen mehr als doppelt so effizient wie Öl- oder Erdgasheizungen. So schreiben Forscher der Universität Oxford und des Thinktanks Regulatory Assistance Project in einer Studie in der Fachzeitschrift für Energieforschung „Joule“: Die klimafreundlichen Geräte könnten sogar bei Temperaturen um minus 30 Grad Celsius noch Öl- und Gasheizungen gemessen an ihrer Leistung übertreffen.
Ab 1. Januar 2024 muss jede neu eingebaute Heizungsanlage in Neubauten und in Neubaugebieten zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. „Das bedeutet, reine Gasheizungen oder Ölbrennwertkessel können zu diesem Zeitpunkt hier nicht mehr eingebaut werden“, erklärt Jürgen Pillipp, was in der Realität sowieso kaum mehr vorkomme.
Anders sieht es bei einem Heizungstausch im Bestand aus. Hier sieht das GEG künftig vor, dass nach eingehender Endkundenberatung durch eine/n Autorisierte/n Berater/in eine Verwendung von fossilen Energieträgern – Öl oder Gas – noch möglich ist. Dies gilt für kleine, mittlere und große Gebäude. „Hierbei ist dann zu berücksichtigen, dass diese ab 2024 getauschten Anlagen spätestens ab 2029 auch mit mindestens 15 Prozent regenerativem Energie-Anteil arbeiten müssen. Dieser Anteil steigt in den Folgejahren noch einmal weiter an“, erklärt Jürgen Pillipp.
Dies sei solange möglich, bis die Kommunen den Gebäudeeigentümern den kommunalen Wärmeplan als Entscheidungsgrundlage an die Hand geben. Städte über 100.000 Einwohnern seien dazu ab 2026 verpflichtet und darunter ab 2028. „Entscheidend“, so meint Jürgen Pillipp, „sollte aber sein, dass es bereits heutzutage schon möglich ist, in sehr vielen Fällen eine Wärmepumpe auf Basis erneuerbarer Energien einzusetzen.“ Die Technik mache dies möglich und bringe heute schon eine deutlich höhere Effizienz als dies bei Öl oder Gas der Fall sei.
Zu den Heizungsarten, die künftig möglich sind, zählen der Anschluss an ein Nahwärmenetz, Wärmepumpe, Biomasseheizung, Stromdirektheizung in gut gedämmten Gebäuden, Wärmepumpen- oder Solarthermie-Hybridheizungen. Erlaubt seien außerdem Öl- oder Gasheizungen, die ab 2029 einen festen Anteil von 15 Prozent regenerativer Energieträger nutzen.
Funktionierende Heizungen können weiter betrieben werden. „Dies gilt auch, wenn eine Heizung kaputt geht, aber noch repariert werden kann“, erläutert Jürgen Pillipp. Muss eine Erdgas- oder Ölheizung komplett ausgetauscht werden, weil sie nicht mehr repariert werden kann oder über 30 Jahre alt ist (bei einem Konstant-Temperatur-Kessel), gibt es pragmatische Übergangslösungen und mehrjährige Übergangsfristen. In Härtefällen können Eigentümerinnen und Eigentümer von der Pflicht zum Erneuerbaren Heizen sogar befreit werden.
Wer Fragen zur eigenen Heizung hat, kann sich gerne bei Pillipp Haustechnik melden. „Wir beantworten alle Fragen und finden gemeinsam eine geeignete Lösung für Ihr Zuhause“, verspricht Jürgen Pillipp. Außerdem kümmere sich der Meisterbetrieb auch um die Beantragung von Fördermitteln für die Projekte.
Weitere Informationen: www.pillipp.de/sprechstunde-energiewende
Seit fast 100 Jahren sind wir der ehrliche und verlässliche Partner in Sachen Haustechnik im Raum Erlangen. Dabei ist die Kundenzufriedenheit unser Antrieb.