Förderung für klimafreundliche Heizungen ab 2024: Jürgen Pillipp gibt GEG-Update

Für das Heizen mit erneuerbaren Energien gibt es auch ab 2024 Fördermittel. Welche das sind und wer besonders davon profitieren kann, erklärt Jürgen Pillipp, Heizungsbaumeister und Energieberater (HWK).
Förderung für klimafreundliche Heizungen ab 2024: Jürgen Pillipp gibt GEG-Update

Klimafreundliches Heizen stärkt den Klimaschutz und verringert die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen aus anderen Ländern. Wer ab 2024 seine Heizung auf erneuerbare Energien umstellt oder eine klimafreundliche Heizung einbaut, kann deshalb von Fördermitteln der Bundesregierung profitieren. Geregelt werden die staatlichen Zuschüsse genau wie bisher im Gebäudeenergiegesetz, kurz GEG.

Auch die neue Förderung sei umfassend, erklärt Jürgen Pillipp, Geschäftsführer der Pillipp Haustechnik GmbH. Der Heizungsbaumeister und Energieberater (HWK) hat sich das Gebäudeenergiegesetz für seine Region in Erlangen-Höchstadt, Erlangen und Forchheim, näher angesehen. „Alle Maßnahmen zum Einbau eines neuen Heizsystems werden durch die Bundesförderung für effiziente Gebäude (Bafa) mit einem Zuschuss oder einem zinsgünstigen Kredit gefördert“, lautet sein Fazit.

Bis zu 70 Prozent der Investitions-Kosten sind förderfähig

Die wichtigsten Fakten sind: Es wird eine Grundförderung in Höhe von 30 Prozent der Kosten geben. Zudem profitieren alle, die ihre alte fossile Heizung tauschen von einem zusätzlichen Bonus von 20 Prozent. Für Haushalte mit einem geringeren Einkommen gibt es eine zusätzliche Unterstützung. „Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen von bis zu 40.000 Euro jährlich erhalten noch einmal einen Bonus in Höhe von 30 Prozent“, so Jürgen Pillipp. Die Boni könnten miteinander kombiniert werden. Die Förderung dürfe aber 70 Prozent der Kosten nicht übersteigen.

Pillipp Haustechnik Verkaufszahlen Waermepumpen 2022 im europaeischen Vergleich 2

Maximal förderfähige Investitionskosten von 30.000 Euro

Allerdings ist die Höhe der maximal förderfähigen Investitionskosten jetzt auf 30.000 Euro für ein Einfamilienhaus bzw. die erste Wohneinheit begrenzt. „Das bedeutet, der maximal erhältliche Investitionskostenzuschuss für den Heizungstausch beträgt hier – bei einem Fördersatz von 70 Prozent 21.000 Euro“, so der Heizungsbaumeister und Energieberater (HWK). In einem Mehrparteienhaus erhöhten sich die förderfähigen Kosten. Zusätzlich zur Förderung des Heizungstauschs können – wie bisher – Zuschüsse für weitere Effizienzmaßnahmen beantragt werden: Zum Beispiel für die Dämmung der Gebäudehülle, für Anlagentechnik und für die Heizungsoptimierung.

Verschiedene Heizungsarten werden gefördert

Doch welche Heizungen gelten als klimafreundlich und werden gefördert? „Es gibt verschiedene Möglichkeiten klimafreundliche Heizungen einzubauen“, so Jürgen Pillipp. Neben der Wärmepumpe werden auch Hybridheizungen, Solarthermie oder Solarthermie-Hybridheizungen, Stromdirektheizungen und Biomasseheizungen gefördert.

Weitere Informationen im Netz unter: www.pillipp.de/heizung/ oder im Rahmen der Energiesprechstunde: www.pillipp.de/sprechstunde-energiewende

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